Freitag, 14. März 2008

Freistaat soll Amperufer freigeben oder Pachvertrag mit Golfclub kündigen!

Antrag auf Freigabe des vorhandenen Amperweges im Golfgelände für die Bevölkerung.


Die Stadt Dachau fordert den Freistaat Bayern auf den Weg entlang der Amper für die Allgemeinheit freizugeben oder anderenfalls den Pachtvertrag für die Fl-Nr. 518 mit dem Golfclub baldmöglichst zu kündigen.
Der vorhandene asphaltierte Weg an der Amper ist in den Ammer-Amper-Radweg zu integrieren.

Die Stadt Dachau fordert den Landrat Christmann ebenfalls dazu auf sich bei seinem Club für eine Lösung umgehend einzusetzen.

Begründung:

Auch für den Freistaat Bayern gilt das Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur.
Dort ist klar definiert, daß die Bevölkerung nicht von der Benutzung von Wegen ausgeschlossen werden kann.

Der Freistaat scheint sich aber einigen Großkopferten mehr als der Bevölkerung verpflichtet zu fühlen. Seit Jahren wird vergeblich versucht den vorhandenen Radweg entlang der Amper für die Bevölkerung nutzbar zu machen. Dies scheitert jedoch am Widerstand des Golfclubs. Da das Gelände noch dazu den Bürgerinnen und Bürgern gehört, ist es nicht hinnehmbar, daß über Jahrzehnte die eigentlichen Besitzer ausgesperrt werden, obwohl dazu überhaupt keine Notwendigkeit besteht. In Emmering führt der Fuß- und Radweg entlang der Amper auch durch das Golfgelände und bisher sind keine Golfball bedingten Unfälle zu verzeichnen.

Anlage Art 22-24 BayNatSchG

Art. 22 Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern
Art. 23 Benutzung von Wegen; Markierungen
Art. 24 Sportliche Betätigung

TSV: Gestalten statt Verwalten!

Leserbrief zum Artikel in den Dachauer Neuesten vom 14.3.08

Im Artikel verweist Stadtbaumeister Simon auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden. Damit reduziert er seinen Gestaltungswillen bei der Überplanung des TSV-Gelände auf bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen.

Wir haben es im Bebauungsplanverfahren aber mit Planungsrecht zu tun, und die Stadt Dachau kann ihren Gestaltungswillen durch einen Bebauungsplan zum Ausdruck bringen. Die Abstandsflächen spielen dann nur noch eine untergeordnete Rolle, erst Recht, wenn größere Abstände vorgegeben werden.

Der Gestaltungswille wird aber dort völlig dem Zwang unterworfen, daß aus dem Grundstücksverkauf die neuen Sportanlagen finanziert werden müssen. Dabei ist es völlig egal, ob die Stadt und die Bewohner mit den Folgen fertig werden können. Hier geht es nur um eines: ein Stadion als Denkmal.

Die Anwohner am bestehenden TSV-Gelände haben völlig Recht, wenn sie der Stadt Dachau ans Herz legen, die Grundstücke direkt an die Bürger zu vermarkten und nicht über Zwischenhändler (Bauträger). Das trägt nicht zur Vielfalt und Maßstäblichkeit bei, sondern sichert auch Arbeitsplätze vor Ort. Das kann in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

Herr Simon hat Recht, wenn er die Vorteile wie Nähe zum Bahnhof und zu dem Schulzentrum hervorhebt. Nur rechtfertigen diese Standortbedingungen doch nicht in eine gewachsene Umgebung ein städtebauliches Monster zu pflanzen.

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