Sonntag, 5. Dezember 2010

Billiger Kohlestrom wird uns teuer zu stehen kommen.

Wirtschaftliche Parameter des KKW erneut verändert. Kohlestrom wird zunehmend unkalkulierbar.

Durch die Pleite des österreichischen Anlagenbauers AE&E, der mit dem Bau des Kesselgerüstes und der Rauchgasanlage beauftragt worden war, geht das KKW Lünen nicht vor 2013 ans Netz. Das hat fatale Folgen, der eingespeiste Strom kann nicht mehr einfach so durch die Netzte geleitet werden, sondern die Netzwerkskapzitäten sind beschränkt, und müssen ersteigert werden:


Die neue Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschluss-Verordnung, KraftNAV) stützt sich auf auf § 17 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie garantiert Kraftwerksinvestoren für die Dauer von zehn Jahren auch bei Netzengpässen die Durchleitung, wenn sie bis Ende 2007 für ein Kraftwerk den Netzanschluß beantragt haben und bis Ende 2012 am Netz sind.

Die Austrian Energy and Environment ist in Schieflage geraten, weil bei Kraftwerksprojekten in Australien Verluste entstanden sind. Thyen geht davon aus, dass sich das Trianel Konsortium keinen neuen Partner sucht, sondern die Arbeiten von AE&E selbst übernimmt.

Na dann viel Spass, Herr Thyen.

Kohlestrom tanken statt Wüstenbenzin


„Bayern soll in Umweltfragen zum Kalifornien Europas werden" so die Junge Gruppe in der CSU-Landtagsfraktion. (Frage- wer ist da eigentlich jung?)

Die bayerische Automobilindustrie ist für den Wirtschaftsstandort Bayern von überragender Bedeutung. Nicht minder bedeutend ist der Zukunftstrend Elektromobilität für die Zukunftsfähigkeit der Automobilindustrie. Es liege im vitalen Interesse des Freistaats, dass ein großer Teil der Bundesmittel, die von der Nationalen Plattform Elektromobilität bis 2013 für Investitionen gefordert werden, nach Bayern fließen, so die Junge Gruppe. "Der Handlungsauftrag für Wirtschaft- und Forschungsministerium ist somit klar formuliert", so Seidenath abschließend.

Mit anderen Worten: Der Steuerzahler soll dafür aufkommen, dass BMW einen Trend verschnarcht hat?
Wie überhaupt kommt man darauf, dass Elektromobilität etwas für die Umwelt bringen soll? Wir tanken jetzt nicht mehr Wüstenbenzin, dafür Kohlestrom aus Kolumbien oder Atomstrom? Soll das alles sein?

Kraftwerk Lünen: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs naht

Das sind die Projekte die Dachau unbedingt braucht. Projekte an denen man sich bis zum Europäischen Gerichtshof profilieren kann:
Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg im Rechtsstreit um das umstrittene Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen rückt näher. Wie der Gerichtshof jetzt mitteilte, werden die Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston am 16. Dezember 2010, 09.30 Uhr, in öffentlicher Sitzung vorgetragen (Rechtssache C-115/09). Die Schlussanträge der Generalanwaltschaft dienen der Vorbereitung des Urteils des Gerichtshofes, welches sich der BUND noch im 1. Quartal 2011 erhofft.

Das vom nordrhein-westfälischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) betriebene Verfahren ist von bundesweiter Bedeutung. Der EuGH muss klären, inwieweit Umweltverbänden wie dem BUND gemäß europäischem Recht ein vollumfängliches Klagerecht in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zusteht. Nach dem deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wird dieses Klagerecht auf Verletzungen des Rechts Einzelner begrenzt. Danach wäre die Beachtung von Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Natur z.B. in Kraftwerksgenehmigungsverfahren nicht einklagbar.

Unmittelbarer Auslöser des Verfahrens ist die Klage des BUND gegen die von der Bezirksregierung Arnsberg erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kohlekraftwerks in Lünen. Das Verfahren ist aber auch von großer Bedeutung für die derzeit unter Verweis auf den Ausgang des EuGH-Verfahrens ruhend gestellte Klage des BUND gegen die Genehmigung für das Kohlekraftwerk Datteln 4.

Setzt sich der BUND vor dem Europäischen Gerichtshof durch, würden sich Umweltverbänden als Anwalt der Natur weitere Klagerechte gegen rechtswidrige industrielle Großvorhaben eröffnen.

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