Montag, 30. Oktober 2017

Gemeinwohl 5: Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln

Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken – planungsrechtliche Instrumente schärfen


Kommunales Vorkaufsrecht weiterentwickeln


In spekulativ überhitzten Märkten und bei nicht veräußerungsbereiten Eigentümern reicht das Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht aus, um den Kommunen einen effektiven Zugriff auf die für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung erforderlichen Flächen zu eröffnen.

Es wird vorgeschlagen, die Regelungen des Besonderen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) insofern zu erweitern, dass in einem durch Satzung zu bestimmenden Teilbereich der Stadt generell ein preislimitiertes Vorkaufsrecht gilt – und nicht nur unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Zudem sollte klarstellend geregelt werden, dass auch die Durchsetzung des Vorrangs der Innenentwicklung ein ausreichender Gemeinwohlgrund zur Ausübung des Vorkaufsrechts ist. Durch diese Absenkung der rechtlichen Hürden ließe sich die Innenentwicklung forcieren. Darüber hinaus ist der Umgehungen des Vorkaufsrechts durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen, sog. „share deals“ in geeigneter Weise entgegenzuwirken. In Erwägung zu ziehen ist auch, das Vorkaufsrecht in bestimmten Fällen auf Teileigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie auf Erbbaurechte auszudehnen. Den Gemeinden muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Mit einem preislimitierten Vorkaufsrecht ist hier das Vorkaufsrecht nach Verkehrswert gemeint. In der Praxis bestehen immer wieder Unsicherheiten, ob die verfolgten Gemeinwohlgründe ausreichend gewichtig sind, um die Ausübung des Vorkaufsrechts zu rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund sollte im Gesetz unterstrichen werden, dass das Vorkaufsrecht auch ausgeübt werden kann, um den Vorrang der Innenentwicklung durch Aktivierung der Baugrundstücke zur Geltung zu bringen. Der Vorkauf könnte dann durch Abwendungsvereinbarung abgewendet werden, soweit der Käufer sich zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet. Auf diese Weise ließe sich dem rein spekulativen Immobilienhandel im Interesse einer Mobilisierung der Baulandreserven entgegenwirken.

Schließlich geht es auch um die Verbesserung der Praktikabilität bei der Anwendung des Vorkaufsrechts. Da die Entscheidungsfindung über die Ausübung des Vorkaufsrechts häufig die Einbindung des Stadtrats erfordert, stellt die Frist von zwei Monaten immer wieder als zu kurz heraus. Der Stadt muss die Möglichkeit eingeräumt werden, begründet eine Fristverlängerung zur Ausübung der Vorkaufsrechte in Anspruch nehmen zu können.

Sonntag, 29. Oktober 2017

Gemeinwohl 4: Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Vorfahrt für gezielte Bodenbevorratung und Zwischenerwerb


Die zunehmende Verbreitung – und auch die Erfolge – von städtebaulichen Verträgen (Umsetzung von Baulandmodellen usw.) dürfen nicht über eines hinweg täuschen: Die Steuerungsfähigkeit der Kommunen ist über ihre Rolle als Grundeigentümer wesentlich höher als allein mit planungsrechtlichen Instrumenten. Deshalb ist dem kommunalen Zwischenerwerb und der strategischen Bodenbevorratung Vorrang vor städtebaulichen Verträgen einzuräumen. Kommunen müssen hierzu künftig rechtlich und finanziell in die Lage versetzt werden, die für eine nachhaltige Stadtentwicklung benötigten Grundstücke zu erwerben. In den Ländern bestehende haushaltsrechtliche Regularien – insbesondere für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzepten – und die diesbezüglich zum Teil restriktive Handhabung der Kommunalaufsichtsbehörden bedürfen einer Korrektur. Bodenvorratspolitik steigert das kommunale Vermögen – dem laufen kommunale Entschuldungsprogramme durch Grundstücksverkäufe diametral entgegen.

Aus Dachauer Sicht betrachtet bedeutet das eine Priorisierung der städtischen Ankaufspolitik, bzw. bei Anwendung der "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung", dass eine Übertragung der Grundstücke an die Stadt(bau) Vorrang vor privaten geförderten Wohnungsbau haben sollte. Das wird schwer zu vermitteln sein, die Tendenz ist derzeit genau umgekehrt.

Di 07.11.17 18:00h - Stadtrat

1. Würdigung: 50 Jahre Syrius und Emma Eberle Stiftung

2. Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung
Folgekosten und Wohnungsbauförderung
Punkt 3 Dachauer Modell zur Wohnraumförderung

3. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015

4. Bewohnerparkzone Augustenfeld, Parkgebührenordnung

5. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
Bestimmung des Amtsblattes; Wertgrenzen für Nachträge;

6. Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Unterhalt von baulichen Anlagen

7. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 28. Oktober 2017

Gemeinwohl 3: Boden- und Infrastrukturfonds einrichten

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen


Boden- und Infrastrukturfonds einrichten


Vielen Städten und Gemeinden fehlen die finanziellen und personellen Ressourcen für eine effektive Liegenschaftspolitik. Hier setzen Bodenfonds an, mit denen Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden können, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder sind hier gefordert.
Es geht zum einen um die Beseitigung von Regularien in den Ländern, die dem Aufbau regionaler und kommunaler Boden- und Infrastrukturfonds entgegenstehen. Zum anderen sollten Bund und Länder den Aufbau von Bodenfonds unterstützen: indem sie finanzielle Beiträge, z. B. in Form von Mitteln aus der Wohnungs- bzw. Städtebauförderung, und Sacheinlagen, z.B. in Form bundes- oder landeseigener Grundstücke, leisten sowie organisatorisches „Know-how“ (z.B. Pilotprojekte) zur Verfügung stellen. Bund und Länder sollten mit gutem Beispiel vorangehen und selbst Liegenschaftsfonds begründen und/oder ihre Flächen in die kommunalen Fonds einlegen. Auf diese Weise könnten sie eine nachhaltige und am Gemeinwohl ausgerichtete Nutzung ihrer Liegenschaften gewährleisten.

Ein entsprechender Fonds hätte der Stadt es ermöglicht das MD-Gelände zu kaufen, und Gemeinwohl orientiert zu entwickeln. Als Gegenargument wird immer das Thema Altlasten angeführt. Doch das Gesetz gebietet, dass die Altlasten ohnehin durch die Besitzer und Vorbesitzer beseitigt werden müssen. Es ist also ein Trugschluss, dass die Aufwendungen für die Altlastenbeseitigung durch Baurecht kompensiert werden müssen.

Für die Stadt Dachau ist es bei Anwendung aller Rechtsmittel im Extremfall sogar heute noch möglich, die sofortige Altlastenbeseitigung herbei zu führen und dann befreit von allen Zwängen darüber nachdenken, was denn sinnvoll ist für unsere Stadt. Das kann sich vom Interesse der Baurechtsentwickler und -vermehrer deutlich unterscheiden.



Freitag, 27. Oktober 2017

Gemeinwohl 2: Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Verantwortlicher Umgang mit öffentlichem Boden – aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Gemeinwohlorientierte Vergabe von Grundstücken der öffentlichen Hand

Rasch umsetzbar und unter dem Strich ökonomisch, gesellschafts- und umweltpolitisch effizient ist die konsequente Abkehr vom Höchstgebotsverfahren auf allen staatlichen Ebenen hin zu einer konzeptorientierten Ausschreibung. Diese muss je nach Standort und Rahmenbedingungen unterschiedliche (sozialpolitische, städtebauliche, ökonomische, ökologische) Zielsetzungen enthalten. Damit werden Interessengegensätze nicht mehr wirksam. Das Ausspielen der planerischen durch fiskalische Ziele wird so beendet und ein nachhaltiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden etabliert. Besonders nachhaltig ist die Vergabe von Erbbaurechten. Der Boden bleibt so in der öffentlichen Hand. Die Nutzungsart kann über den Erbbaurechtsvertrag privatrechtlich ausgestaltet und angepasst werden.

Und aus Dachauer Sicht?

Die Stadt Dachau ist hier auf einem guten Weg, sie vergibt ihre Grundstücke fast ausnahmslos an die Stadtbau GmbH für geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen). Problematisch bei dieser Betrachtung ist der Mangel an Grundstücken im Besitz der Stadt Dachau. Mit den neuen "Dachauer Grundsätze der Baulandentwicklung" ist ein Hebel geschaffen, wieder an mehr Grundstücke zu kommen.

Die Vergabe über Erbbaurechte ist bei der Stadt und Stadtbau gängige Praxis.

Defizite sehen wir auf dem Stadtgebiet bei Grundstücken der öffentlichen Hand, die nicht im Besitz der Stadt Dachau sind, sondern bei Bund, Land und inzwischen privatisierten Betrieben wie der Bahn. Hier können wir nur anregen, dass die Dachauer Mandatsträger auch hinreichend in den Parlamenten Einfluss nehmen.

Geförderter Wohnbau darf nicht an der Stadtgrenze enden, nach Jahrzehnten der Untätigkeit engagieren sich jetzt einige (neu gewählte) Bürgermeister der Umlandgemeinden auf diesem Gebiet, allerdings gibt es noch immer Gemeinden im Landkreis Dachau ohne eine einzige Sozialwohnung.

Donnerstag, 26. Oktober 2017

Was hat Dachau mit München, Regensburg und Schweden gemeinsam? eMobilität fördern

Der Bündnis Antrag: eMobilität - Förderung von Pedelecs und Lasten-Pedelecs wurde knapp mit 8:7 angenommen.

Gefördert werden:
  • Pedelecs (Gewerbe)
  • Lasten-Pedelecs (Gewerbe + Privat)
  • 2 und 3-rädrige Leichtfahrzeuge (Gewerbe + Privat)
  • Lastenfahrrad unmotorisiert (Gewerbe und Privat)
Förderung: 25% der Anschaffung (Netto) oder max. 1.000,- Euro.
Für die Klasse der Leichtfahrzeuge gibt es auch einen Ökobonus.
 

Förderung von S-Pedelecs und eLeichtmotorräder, sowie eine Abwrackprämie für Mopets schaffte es leider nicht in die Abstimmung.

Zugestimmt haben: Bündnis, SPD, Grüne, FW-DAH, ÜB

Abgelehnt haben: CSU, Stadtrat Moll, BürD

Dachau zeigt sich mit dieser Regelung auf der Höhe der Zeit und ist damit einer der Vorreiter in Deutschland und Europa. Darauf können wir stolz sein.

Lesen sie dazu auch in der SZ Dachau: Zuschuss fürs Lastenfahrrad


Gemeinwohl 1: Bündnis Positionen sollen in die Koalitionsverhandlungen einfließen

Das deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung (VHW) veröffentlichten das Eckpunktepapier "Bodenpolitsche Agenda 2020-2030". Die Positionen sollen als Kernforderungen in die Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung eingebracht werden.

Wir stellen in einer Serie die Ist-Analyse und Forderungen der gemeinwohlorientierten Bodenpolitik vor und gleichen sie mit der Situation in der Stadt Dachau ab.


Sozial gerechte Wohnraumversorgung erfordert neue Bodenpolitik


Boden ist in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut – vor allem in wachsenden Stadtregionen. Für internationale Finanzinvestoren ist er zur lukrativen und sicheren Anlage geworden. Auch deshalb sind Immobilienpreise und Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben in wachsenden Städten zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht – auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz.

In der "Roadmap Bodenpolitik" werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern. So muss die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssen dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss gestärkt werden: Hierfür sind die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme. Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssen zudem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden.

Dem unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw wirkenden Expertenkreis "Zukunftsfragen der Bodenpolitik" gehören Vertreter aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros an.



Fortsetzung morgen: Verantwortlicher Umgang mit öffentlichen Boden - aktive Liegenschaftspolitik ermöglichen

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Fink: Bündnis bevorzugt Rückbau.


Michael Eisenmann stellte im September für das Bündnis für Dachau diesen Antrag:


Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen Zustand.

Begründung:

Die Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.


Die Verwaltung teilte darauf hin mit:

Im Durchführungsvertrag aus dem Jahr 2010 wurde unter § 3 dem Grundstückseigentümer aufgegeben, das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1895 zulässige Vorhaben gemäß dem Bebauungsplan Nr. 145/08 bis zum 31.12.2017 zu verwirklichen.

Wird das Vorhaben nicht innerhalb der Frist durchgeführt, kann die Stadt diesen aufheben und den Betreiber zum Rückbau verpflichten.
Nach einem Brandschaden (Anmerkung Bündnis: der Brandschaden war im Feb 2013) sah sich der Betrieb nicht im Stande, das Vorhaben innerhalb der Frist vollständig zu verwirklichen. In einem Änderungsvertrag wurde 2016 die Frist auf den 31.12.2020 verlängert.

Im Moment ist die Sachlage wie folgt:
- Für den Nordteil, dem Nutzungsbereich B, ist die befristete Genehmigung zur ausnahmsweisen Nutzung als Containerabstellfläche am 31.12.2016 abgelaufen.

- Die Freiflächengestaltung wurde nur zum Teil hergestellt.

- An der Westseite des Areals sind noch einzelne Bäume zu pflanzen. Das Pflanzen der Bäume wurde mit Schreiben vom 14.06.2017 durch die Stadt für die Pflanzperiode Herbst 2017 eingefordert.

- Die Eingrünung im Nordteil Nutzungsbereich B wurde bisher nicht ausgeführt. Der Sichtschutz für den Zaun ist nur teilweise umgesetzt.

- Für die Bürocontainer und die Montagehalle sind die Genehmigungen zum 31.12.2016 erloschen. Es wurde übersehen, rechtzeitig Antrag auf Verlängerung zu stellen.

In einem ersten Gespräch der Verwaltung mit den Betreibern wurde folgendes vereinbart:

- Für die Montagehalle und die Bürocontainer wird zeitnah ein neuer Bauantrag gestellt. Die Montagehalle ist für den weiteren Betrieb erforderlich und soll auf Dauer genehmigt werden. Statt der Bürocontainer soll 2019/2020 ein verkleinertes Bürogebäude in Modulbauweise entstehen.

- Für den Containerabstellplatz wird zeitnah ein Bauantrag mit entsprechendem Freiflächenplan eingereicht. Nach Aussage der Betreiber ist derzeit aus wirtschaftlichen und betriebsbedingten Gründen nicht an den Neubau einer Halle gedacht.

- Die noch ausstehenden Maßnahmen auf den Freiflächen werden Anfang 2018 umgesetzt.


Das Bündnis teilt daraufhin mit: Ein neuen Antrag werden wir nicht zustimmen. 10 Jahre hat sich die Stadt Dachau jetzt an der Nase herumführen lassen. Versprechungen werden nicht gehalten. Ein Rückbau der Anlage ist für das Gemeinwohl zielführender.

Bündnis sagt nein zur Landratsamterweiterung am jetzigen Standort

Mit 14 : 1 stimmte der Bauauschuss gestern den Wettbewerbsvorgaben für die Erweiterung des Landratsamtes zu.

Die einige Gegenstimme kam vom Bündnis für Dachau. Kai Kühnel bezog sich dabei auf den Text des Verkehrsgutachtens, worin es u.a. heißt:

prinzipielle Anmerkungen

Die mikroskopische Verkehrssimulation hat ergeben, dass - vollkommen unabhängig von den Verkehrsmengen des Landratsamtes – für die Prognosesituation die Einmündung des Bürgermeister-Zauner-Ringes / Augsburger Straße - in der bestehenden baulichen Ausformung - nicht mehr ausreichend leistungsfähig ist.

Ursache dafür ist die unterstellte allgemeine Verkehrsentwicklung und dort konkret in dem Rückstau, den die von Süden nach links in die Augsburger Straße abbiegenden Kfz-Verkehre erzeugen.

Er wird – gegenüber heute - noch länger und reicht bis über die südlich gelegene Brucker Straße hinaus. Weiteres Optimierungspotential bei der LSA-Steuerung zur Entschärfung der defizitären Verkehrssituation ist nicht vorhanden.

Eine potenzielle Verbesserungsmöglichkeit würde in einem zweistreifigen Abbiegen liegen. Dies wurde aber nicht weiter untersucht.

Nachdem zu erwarten ist, dass mit der Nordostumfahrung von Dachau – in geeigneter Weise gestaltet – dieser Knoten potenziell nicht wesentlich höher belastet wird, bestand mit dem Auftraggeber Übereinstimmung dar- über, dass man die Untersuchungen zur Erschließung des Landratsamtes auf Basis der Ist-Belastung vornimmt.


Konsequenterweise müsste man also fordern, erst nach Fertigstellung der Nordost-Umgehung (wenn es schnell geht 2040) kann das 60 Millionen-Projekt Landratsamt-Erweiterung in Angriff genommen werden. Stattdessen nimmt man aber an, dass irgendwann alles besser wird. Da freut sich der Anwohner.

Es gibt bessere Standorte, wie schon in der nichtöffentlichen Kreistagssitzung vorgeschlagen, der Verkehr muss nicht in die Stadt hereingezogen werden.



Nein zu Gada-Erweiterung Bergkirchen

Einstimmig und deutlich hat sich der Dachauer Bauausschuss zur erneuten geplanten Erweiterung des gewerbegebietes GADA an der Autobahn Stuttgart geäußert:

Durch die Vergrößerung des Gewerbegebiets sind die Belange der Großen Kreisstadt Dachau negativ betroffen. Die Stadt Dachau sieht sich durch die Schaffung neuer Gewerbeflächen in ihrer Zentrumsfunktion beeinträchtigt.
Zudem würden zusätzliche Arbeitsplätze in diesem, nicht an sonstige Siedlungsgebiete und nicht an ein leistungsfähiges schienengebundenes Nahverkehrsnetz angebundenen, Gewerbegebiet entstehen und somit den Pkw-Verkehr insbesondere auf der ohnehin stark belasteten Bundesstraße B 471 erhöhen.


In der Beschlussvorlage heißt es weiterhin von seiten des Wirtschaftsförderers:

Unkritisch ist hierbei zunächst sicher die Vergrößerung der Flächen für Kindertagesstätten.
Gleichzeitig wird jedoch auch durch erneute Ausweitung des Gebiets und Schaffung zusätzlicher Gewerbefläche (u. a. Wegfall Fläche Bauhof) die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Entwicklung des Gewerbegebietes GADA kritisch im Bauausschuss diskutiert (u. a. Ansiedlung des Betriebes "Engelbert Strauss" bzw. dessen Größe der Verkaufsflächen).
Damit wird ein bereits seit Jahren bestehendes Ungleichgewicht bei der Schaffung neuer Gewerbeflächen zwischen der Stadt Dachau als Mittelzentrum und der, demgegenüber untergeordneten Gemeinde Bergkirchen, weiter verfestigt bzw. ausgebaut und die Stadt Dachau in ihrer Zentrumsfunktion beeinträchtigt.“


Die Dachauer Stellungnahme wird nur wenig bewirken, ein Einlenken der Nachbargemeinde wird nicht erwartet.

Wettbewerbsvorgaben für den Bahnhof Westseite

In fast allen Punkten der 13 Themenblöcke übernahm der Bauausschuss die Vorschläge der Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung der Westseite des Bahnhofes als Grundlage für einen Wettbewerb.

Abweichungen gab es zur Empfehlung den Zentralen Busbahnhof stufenweise zu konzipieren. Der Bauausschuss wollte eine Komplettplanung.

Eine längere Diskussion ergab sich auch zum Thema Mobilitätsstation. Die Intention daraus ein Parkhaus mit bis zu 200 Stellplätzen zu entwickeln wurde mit 10:5 Stimmen abgelehnt.


Schuster Acker fliegt aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept

Die landwirtschaftlichen Flächen östlich und südlich des ehemaligen Feinpappenwerkes Schuster fliegen ohne große Diskussion aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept.

So verbleiben in der Liste zu prüfenden Gebiete

langfristig:
 Standort 5.03 Westlich Gröbenrieder Straße
 Standort 5.02 Östlich Gröbenrieder Straße

und als Option
 Standort 3.01 Nord Ost unter der Voraussetzung, dass die Fläche des bestehenden Landschaftsschutzgebietes,
die sich westlich der Trasse der Ostumfahrung befindet, wie bereits beantragt, entfällt.
 Standort 3.02 Östlich Ortsrand
 Standort 4.05 Augustenfeld Süd

Neuer Flächennutzungsplan soll erarbeitet werden

Mit großer Mehrheit beschloss der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 24.10.17 den Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1989 neu aufzulegen. Dabei sollen die Ziel vor Eintritt in das förmliche Verfahren geklärt werden. Berücksichtigt sollen dabei folgende Planungen werden:

 Leitbild Verkehr 2012
 Umweltpolitisches Leitbild 2010
 Rahmenplanung Grün-Blau 2009
 Gewässerentwicklungsplan 2003
 Bevölkerungsprognose 2015
 Schulentwicklungsplan 2015
 Krippenausbauprogramm 2016

Planungsthemen, die derzeit noch in Bearbeitung sind:
 Gewerbeflächenentwicklungskonzept
 Sportentwicklungskonzept
 Stadtklimaanalyse

Planungsthemen, die beispielsweise noch zur Bearbeitung anstehen
 Energieleitplanung, Energienutzungsplan
 Naherholungskonzept

Planungsgrundlagen die zu aktualisieren sind
 Verkehrsentwicklungsplan
 Rahmenplanung Grün-Blau
 Bevölkerungsprognose

Das Bündnis für Dachau wird dabei besonders darauf achten, dass die Ergebnisse der Bürgerbefragung im März/April 2017 berücksichtigt werden. Daraus geht hervor dass eine große Mehrheit der Dachauer das Wachstum beschränken will, aber noch viel mehr die Ausweisung neuer Grün- und Erholungsflächen mit überwältigender Mehrheit fordert.

Bauausschuss genehmigt Bauetat

Der Bauauschuss billigt in seiner Sitzung vom 24.10.17 den Bauetat 2018.

Enthalten sind darin Projekte wie
- Erweiterung der Grundschulen Augustenfeld und Ost, sowie Mittelschule Süd
- Erweiterung der Krippe Neufeld und des Feuerwehrgerätehauses

aber auch des Neubau des Rathauses. Hier stimmte die CSU zwar den eingestellten Mitteln zu, machte aber deutlich, dass sie den Standort für falsch halte.

Weitere nennenswerte Projekte sind die Brandschutzsanierung des Ludwig-Thoma-Hauses sowie der Umbau der Ludwig-Thoma-Schule zur VHS.


Im nächsten Schritt werden im Umwelt- und Verkehsausschuss die Tiefbaumaßnahmen abgestimmt.

Mittwoch, 18. Oktober 2017

Di 24.10.2017 14:30h - Bau- und Planungsausschuss

1. Haushalt 2018 der Stadt Dachau;
Bauetat, Hochbaubereich

2. Räumliche Entwicklung Dachau
zukünftige Flächennutzungen gesamtes Stadtgebiet
Mitbehandlung Antrag der SPD-Fraktion vom 09.03.2015

3. Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept
Weiteres Vorgehen

4. Wettbewerb Bahnhof Dachau Westseite
Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und weitere Vorgehensweise

5. Gewerbegebiet südlich des Schleißheimer Kanals
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 139/06
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren

6. Ehemalige MD-Papierfabrik
Prüfung der Jahresabschlüsse der DEG
Antrag der ÜB-Fraktion vom 24.08.2017

7. Gemeinde Bergkirchen
Nachbarbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 110 GADA 8 „Gewerbegebiet an der Amper…“ und
Flächennutzungsplanänderung Nr. 6 g 2 für diesen Bereich

8. Nördlich Schleißheimer Straße/Westlich Kopernikusstraße
Aufstellung eines Bebauungsplans zur Umsiedlung der Firma Autoliv
Grundsatzbeschluss

9. Bürgermeister-Zauner-Ring
Landratsamt Erweiterung / Neubau
Realisierungswettbewerb
Eckdaten der Auslobung

10. Ehemalige MD-Papierfabrik
Bericht über die Planungen
Tischvorlage

11. Vollzug des Baurechts bezüglich „Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan 145/08“
Antrag der Fraktion „Bündnis für Dachau vom 09.08.2017

-> Hier geht es um den Entsorgungsbetrieb Fink, das Bündnis für Dachau hat beantragt den Sachstand der nicht umgesetzten Auflagen zu berichten.
Lesen Sie dazu auch den Blogbeitrag: Steuergerechtigkeit in Dachau? Die Diskrepanz zwischen Wirtschaftsförderung und deren Ertrag
sowie in der Rheinischen Post: Urteil stärkt Kommunalpolitiker Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erlaubt die Einsicht in Gewerbesteuerakten.

12. Obergrashof Flur Nr. 717
Bauantrag, Erweiterung der Umweltstation
Außenbereich § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB

13. Alte Römerstraße 75
Zustimmungsverfahren
Neuer Zugang über das Jourhaus
Umgestaltung des Besucherparkplatzes

14. Augsburger Straße 23, Spitalgasse 7, 8 und 9, Ludwig-Thoma-Haus - Brandschutzmaßnahme;
Billigung der Eingabeplanung für ein Wassertank-Bauwerk unter dem Pausenhof der Klosterschule

15. Verschiedenes öffentlich
Teilnehmer

Dienstag, 17. Oktober 2017

Wirtschaftsplan der Stadtwerke: FW und FDP lehnen ohne Begründung ab

In der heutigen Werkausschusssitzung wurde der Wirtschaftsplan der Stadtwerke für das Jahr 2018 mit großer Mehrheit genehmigt.

Die Fraktionen von FW und FDP haben den Wirtschaftsplan ohne Begründung abgelehnt.

Der Wirtschaftsplan weißt ein deutlich geringeres Defizit als noch für 2017 aus.

Trotz des gegenüber2017 weit geringeren Defizit von ca. 440.000 EUR im neuen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Dachau haben oben genannte Fraktionen die vorliegenden Planzahlen abgelehnt.

 Im vorliegenden Plan werden neben den den laufenden Geschäft auch zukunftsweisende Investitionen abgedeckt. Dazu zählen Investitionen in bestehende und neue Energieerzeugungsanlagen, die Wasserversorgung,  dem neuen Hallenbad und dem schnellen Glasfasernetz für Dachau.





Freitag, 13. Oktober 2017

Mi 18.10.2017 16:00h - Kulturausschuss

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Antrag SPD-Fraktion vom 14.07.2017 - Einrichtung von Rückgabeautomaten in der Stadtbücherei

2. Antrag SPD-Fraktion vom 17.07.2017 - Überprüfung einer Realisierung eines "Dachauer Brautreffs" im Umfeld des Musiksommers

3. Antrag SPD-Fraktion vom 24.08.2017 - Kunstobjekte in Kreisverkehren

4. Künstlerateliers im Postgebäude

5. Investitionsantrag der Stadtkapelle Dachau e.V. - Anschaffung eines Satzes Röhrenglocken

6. Haushalt 2018 ff. - Mitteleinplanung für Sanierung, Renovierung, Erweiterung Musikheim Knabenkapelle Dachau e.V.

7. Wirtschaftsplan 2018 vhs Dachau GmbH

8. Haushaltsentwurf 2018 Zweckverband Dachauer Galerien und Museen

9. Haushalt 2018 der Stadt Dachau; Teilbereich Kultur

10. Richtlinien der Stadt Dachau für Kunst am Bau

11. Projektförderung Freie Malgruppe Dachau - Jahresausstellung im Rotkreuzhaus 2017

12. Fahrtkostenantrag Josef-Effner-Gymnasium für eine Schulfahrt nach Renkum

13. Verschiedenes öffentlich

Di 17.10.2017 14:30h - Werkaussschuss

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Wirtschaftsplan 2018

2. Investitionen in Zukunftstechnologien im Wirtschaftsplan 2018 der Stadtwerke Dachau

3. Rathauserweiterung - Bürgerservicezentrum unter Einbeziehung der Stadtwerke

4. Vorplanung betriebssichere Wasserversorgung

5. Verschiedenes öffentlich

Samstag, 7. Oktober 2017

MD: DEG und Isaria stellen laut SZ Grundlagenvereinbarung in Frage.

In der Dachauer SZ findet sich heute der Artikel zum MD-Gelände: Isaria übernimmt MD
(Im Bündnis-Blog am 18.August - Myllykoski hat seine MD-Anteile verkauft - Welche Rolle spielt die Isaria wirklich?

Aber nun zum heutigen Artikel



Da sind ein paar Feststellungen im Artikel, mit denen wir nicht übereinstimmen:
1. DEG: "Wir können nicht ohne die Stadt", sagt er, "aber die Stadt auch nicht ohne uns."
Das sehen wir anders, die Stadt kann sehr wohl ohne die DEG, weil die Stadt nicht auf das erhöhte Verkehrsaufkommen (ausgelöst durch 2000 Einwohner) angewiesen ist. Wir sind auch nicht darauf angewiesen noch mehr Kindertageseinrichtungen und Schulen zu betreiben und zu bauen. Aber die DEG ist darauf angewiesen.

Die Stadt kann auf ein gutes Angebot eingehen, aber genauso gut kommen wir auch ohne 17ha Neubauland aus, genauso gut kann man sich dort ein Gewerbegebiet vorstellen.

2. "Die Stadt hat ein immer stärker gewachsenes Eigeninteresse an MD: Zum einen möchte sie die Freisinger Straße untertunneln, sie soll unter den Bahnschienen hindurch führen."
Dieser Satz verdreht Ursache und Folge komplett: wenn die massive Wohnbebauung auf dem MD Gelände nicht kommt brauchen wir keine Untertunnelung des Bahnübergangs. Und die Stadt kann das alleine auch gar nicht finanzieren.

3."...Zum anderen will die Stadt gemeinsam mit Landkreis und Bezirk ein Industriemuseum errichten, auch dafür werden Gebäude und Flächen gebraucht.
Die Initiative geht vom Bezirk aus, die Stadt macht mit. Zu welchen Bedingungen muss sich erst noch herausstellen, aber bestimmt macht die Stadt nicht zu jedem Preis mit.

4. Völlig falsch der letzte Satz: "Ob aber nun eine Entwicklung vom Holzlagerplatz, von den Mayer-Terrassen oder dem Kern her erfolgt, ist nicht klar." Schon zu OB Bürgels Amtszeit war klar und so steht es auch in der Grundlagenvereinbarung. Die Entwicklung wird nur von der Altstadt her erfolgen. (Der Eigentümer erkennt in diesem Zusammenhang das Interesse der Stadt an, die städtebauliche Entwicklung vorrangig vom Altstadtfuß aus zu beginnen).

Freitag, 6. Oktober 2017

Die lokale Presseschau

Heute in den Dachauer Lokalausgaben:

Dachauer SZ:

Das Gemeinwohl als Maßstab
Der Wissenschaftler Christian Felber stellt auf Einladung des Bündnisses für Dachau seine Theorie einer gerechten Wirtschaftsordnung vor, die sich nicht ausschließlich an der Gewinnmaximierung orientiert


Rätselraten um die Sparkassenfusion

Brucker Institut hält die Expertise, die eine geplante Fusion mit Dachau und Landsberg auf den Prüfstand gestellt hat, unter Verschluss. Der prominenteste Kritiker warnt derweil vor angeblich fälligen Ausgleichszahlungen

Dachauer Nachrichten

Stadt lehnt Mehrwegsystem für Kaffeebecher ab

In der Stadt Dachau wird es kein Mehrwegsystem für Kaffeebecher geben. Die Idee einer Geschäftsfrau fiel im Umweltausschuss knapp durch.


Dachau ist für Radfahrer an elf Stellen besonders gefährlich

Die Sicherheit auf Dachaus Radwegen lässt zu wünschen übrig. Dieser Meinung ist jedenfalls Emmo Frey (73). Der aktive Radler hat elf für Radfahrer besonders gefährliche Stellen ausgemacht.

Sonntag, 1. Oktober 2017

Münchner Straße geht in den Regelbetrieb

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat am 27.9.2017 einstimmig die dauerhafte Umgestaltung der Münchner Straße beschlossen.
Die Münchner Straße ist nun dreispurig, mit Fahrad-Schutzstreifen und mehrere Querungshilfen für Fußgänger ausgestaltet.

Eine Zusammenstellung der Fakten findet Ihr auf unserer Sonderseite Radverkehr  (Link)


Dreispurig, mit Schutzstreifen und mit Querungsinseln
Die überwiegenden Faktoren sprechen für die Umgestaltung:

  • Überwigend >50 % positive Bewertungen der Bürgerbefragungen
  • die deutlich zurückgegengenen Unfallzahlen
  • der überwiegend gleichmäßiger und ruhiger fließende Verkehr
  • die höherere Aufenthaltsqualität
  • die Radfahrer bewegen sich im Sichtbereich der Autofahrer. Auch an den Einmündungen der Seitenstraßen.
  • die Schutzstreifen weisen Autofahrer auf die nötigen Anstände beim Überholen hin
  • Gehwegradler werden deutlich auf die Fahrbahnbenutzung hingewiesen
  • und Fußgänger können die breite Straße einfacher und gefahrloser überqueren
Weniger Unfallzahlen:
  • Die Polizei stellt 33% weniger Unfälle fest 
Entgegen der Behauptungen, eine deutliche Reduzierung der Gehwegradler:
  • auf Gehweg Ostseite stadteinwärts  -56%
  • auf Gehweg Ostseite stadtauswärts  -37,5%


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