Mittwoch, 25. Oktober 2017

Fink: Bündnis bevorzugt Rückbau.


Michael Eisenmann stellte im September für das Bündnis für Dachau diesen Antrag:


Die Stadtverwaltung gibt Auskunft über die im Durchführungsvertrag zur oben genannten Satzung festgelegten Fristen. Sollten die dort festgelegten Fristen abgelaufen sein, vollzieht die Stadtverwaltung das geltende Baurecht zur genannten Satzung und verfügt den Rückbau des Geländes in den ursprünglichen Zustand.

Begründung:

Die Stadt Dachau ist darauf angewiesen, dass sich leistungsfähige Betriebe im Stadtgebiet ansiedeln. Dazu werden entsprechend knappe und wertvolle Flächen zur Verfügung gestellt, aber auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Wurden allerdings, wie im Falle der oben genannten Satzung zu vermuten ist, die Erweiterungen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht gebaut und wichtige Ausgleichsmaßnahmen nicht durchgeführt, müssen entsprechend dem Baurecht die entsprechenden Rechtsfolgen vollzogen werden.


Die Verwaltung teilte darauf hin mit:

Im Durchführungsvertrag aus dem Jahr 2010 wurde unter § 3 dem Grundstückseigentümer aufgegeben, das auf dem Grundstück Fl.Nr. 1895 zulässige Vorhaben gemäß dem Bebauungsplan Nr. 145/08 bis zum 31.12.2017 zu verwirklichen.

Wird das Vorhaben nicht innerhalb der Frist durchgeführt, kann die Stadt diesen aufheben und den Betreiber zum Rückbau verpflichten.
Nach einem Brandschaden (Anmerkung Bündnis: der Brandschaden war im Feb 2013) sah sich der Betrieb nicht im Stande, das Vorhaben innerhalb der Frist vollständig zu verwirklichen. In einem Änderungsvertrag wurde 2016 die Frist auf den 31.12.2020 verlängert.

Im Moment ist die Sachlage wie folgt:
- Für den Nordteil, dem Nutzungsbereich B, ist die befristete Genehmigung zur ausnahmsweisen Nutzung als Containerabstellfläche am 31.12.2016 abgelaufen.

- Die Freiflächengestaltung wurde nur zum Teil hergestellt.

- An der Westseite des Areals sind noch einzelne Bäume zu pflanzen. Das Pflanzen der Bäume wurde mit Schreiben vom 14.06.2017 durch die Stadt für die Pflanzperiode Herbst 2017 eingefordert.

- Die Eingrünung im Nordteil Nutzungsbereich B wurde bisher nicht ausgeführt. Der Sichtschutz für den Zaun ist nur teilweise umgesetzt.

- Für die Bürocontainer und die Montagehalle sind die Genehmigungen zum 31.12.2016 erloschen. Es wurde übersehen, rechtzeitig Antrag auf Verlängerung zu stellen.

In einem ersten Gespräch der Verwaltung mit den Betreibern wurde folgendes vereinbart:

- Für die Montagehalle und die Bürocontainer wird zeitnah ein neuer Bauantrag gestellt. Die Montagehalle ist für den weiteren Betrieb erforderlich und soll auf Dauer genehmigt werden. Statt der Bürocontainer soll 2019/2020 ein verkleinertes Bürogebäude in Modulbauweise entstehen.

- Für den Containerabstellplatz wird zeitnah ein Bauantrag mit entsprechendem Freiflächenplan eingereicht. Nach Aussage der Betreiber ist derzeit aus wirtschaftlichen und betriebsbedingten Gründen nicht an den Neubau einer Halle gedacht.

- Die noch ausstehenden Maßnahmen auf den Freiflächen werden Anfang 2018 umgesetzt.


Das Bündnis teilt daraufhin mit: Ein neuen Antrag werden wir nicht zustimmen. 10 Jahre hat sich die Stadt Dachau jetzt an der Nase herumführen lassen. Versprechungen werden nicht gehalten. Ein Rückbau der Anlage ist für das Gemeinwohl zielführender.

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