Dienstag, 21. November 2017

Bündnis will Verdoppelung: Kunst am Bau vertagt

Etwas unerwartet löste der Vorschlag von Kai Kühnel (Bündnis für Dachau) eine längere Diskussion über Kunst am Bau aus.

Im Verwaltungsvorschlag wurde als Richtlinie für das Budget Kunst am Bau 1% der Kostengruppe 300 vorgeschlagen.

Der Gegenvorschlag von Kai Kühnel war sich an der entsprechenden "Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich" zu orientieren. Hier werden die Grenzen wie folgt vorgeschlagen:

5.2.1.2
Die Ausgaben für Aufträge an bildende Künstler und Kunsthandwerker sind grundsätzlich zuweisungsfähig. Soweit die Ausgaben für eine Maßnahme nicht nach Kostenpauschalen festgesetzt werden, sind sie im Rahmen des Kostenrichtwertes nur bis zu folgenden prozentualen Anteilen der Kostengruppe 300 gemäß DIN 276 zuweisungsfähig:
– bei Ausgaben der Kostengruppe 300 bis zu 500.000 €: 2,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 2,5 Mio. €: 1,5 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe bis zu 7,5 Mio. €: 1,0 v.H.
– von der diesen Betrag überschreitenden Summe : 0,5 v.H.
höchstens jedoch 125.000 €.


Da die städtischen Baumaßnahmen in den seltensten Fällen die 7,5 Mio Grenze überschreiten werden, kommen also i.d.R. nur die ersten beiden Spiegelstriche in Betracht, dazu ein Beispiele:

Eine Kinderkrippe, die mit 80% der zuwendungsfähigen Kosten vom Freistaat gefördert wird.

300er Baukosten: 500.000 €

a) Modell Stadt Dachau:

1% entspricht 5.000€
Anteil Stadt: 1.000€
Anteil Staat: 4.000€

b)Modell Freistaat Bay:

2% entsprechen 10.000€
Anteil Stadt: 2.000€
Anteil Staat: 8.000€

Das heißt 10.000 € statt 5.000 € für Kunst kosten der Stadt nur 1.000€ mehr.

Natürlich gibt es auch Maßnahmen die mit weniger als 80% gefördert werden, aber nennt sich Dachau nicht Künstlerstadt, bzw. Kulturstadt, sollen wir da hinter Werten zurückbleiben, die der Freistaat vorgibt?

Man muss dazu auch wissen, das bei einem Bauprojekt von 7 Kostengruppen lediglich eine (KGR 300 Bauwerk) als Nettowert herangezogen wird. Grundstück-, Erschließen, Technik, Außenanlagen, Ausstattung, Baunebenkosten werden ausgeklammert. Da relativiert sich die verdoppelung des Prozentsatzes ziemlich schnell. An den Gesamtkosten wird dann die Kunst am Bau noch weit unter 1 Prozent liegen.

Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, der Vorschlag soll geprüft werden.

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