Freitag, 4. August 2017

Bündnis mit neuem Vorschlag für Rathaus III und Landratsamt

Die Stadtratsfraktion des Bündnis für Dachau stellt einen Prüfungsantrag an die Verwaltung mit einer (neuen) Option zur dringend nötigen Rathauserweiterung, verbindet dieses Thema aber auch mit der ebenso nötigen Erweiterung des Landratsamtes. Sehr lange schon suchen sowohl Stadt als auch Landratsamt/Landkreis nach Lösungen, und wir hoffen, einen wertvollen Denkanstoß dazu zu liefern.


Die Stadtratsfraktion des Bündnis für Dachau stellt folgenden Antrag:

1. Die Stadtverwaltung (intern) prüft anhand der bestehenden Gebäudepläne des heutigen Bestandsgebäudes des Landratsamtes Dachau am Weiherweg 16 (ohne Containeranlage) die Nutzung des Gebäudes sowie ein Raumnutzungskonzept als Rathaus Nr. 3 durch die Stadtverwaltung Dachau.

2. Die Stadtverwaltung legt zeitnah dem zuständigen Ausschuss das Ergebnis der verwaltungsinternen Untersuchung in öffentlicher Sitzung vor, um eine Grundsatzentscheidung treffen zu können, ob zur Übernahme des Bestandsgebäudes mit dem Landratsamt/Landkreis Dachau Verhandlungen aufgenommen werden sollen.

Begründung:

Seit weit mehr als einem Jahrzehnt wird in der Stadt Dachau versucht, eine dringend notwendige räumliche Erweiterung des Rathauses und der Stadtverwaltung zu realisieren. Die aktuelle Raumsituation ist bekannter Weise nicht mehr akzeptabel. Vielen Beschäftigten, gerade bei Neueinstellungen und Erweiterungen der Sachgebiete und Abteilungen oder im Bürgerbüro, können nur noch „Notarbeitsplätze“ zugewiesen werden.

Seit mehr als zehn Jahren wurden verschiedenste Optionen einer Erweiterung der Rathausräumlichkeiten untersucht und verfolgt (ehemaliger Hörhammerbräu, Übernahme und Umbau Rössler-Anwesen, Übernahme Hartinger-Anwesen mit Hangbebauung vom Rathaus zur Ludwig-Thoma-Straße mit integrierter Aufstiegshilfe, Bebauung des Wiesböck- Anwesens, Moorbad-Gelände).

Alle Optionen führten bisher zu keinem positiven Ergebnis.

Auch das Landratsamt Dachau betreibt seit dem Jahre 1990 seine Erweiterung. Hierzu wurde bereits im Jahre 1990 ein Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Dachau eingeleitet, welches jedoch aus politischen Gründen durch den Landkreis nicht weiter verfolgt wurde und durch die Veräußerung einer Fläche mit einem Umfang von 3.600 m2 unmittelbar angrenzend zum Landratsamt Dachau nicht mehr realisierbar war. Im April 2015 wurde daher das Bebauungsplanverfahren durch die Stadt Dachau eingestellt.

Nun wird wieder die Erweiterung des Landratsamtes Dachau für einen zukünftigen Umfang von 450 Beschäftigten mit zwei Tiefgaragenvollgeschossen auf dem verbliebenen begrenzten Grundstücksbereich zwischen Brucker Straße, Bürgermeister-Zauner-Ring und Weiherweg diskutiert. Der Bauausschuss hat dafür in seiner letzten Sitzung Planungsgrundlagen vorgegeben.

Wir stellen eine Realisierung im beschriebenen Umfang am verbliebenen, sehr eingeschränkten Standort des Landratsamtes Dachau als sehr schwer realisierbar in Frage.

Es ist unstrittig, dass beide Behörden, sowohl Stadtverwaltung als auch Landratsamt, aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen und des Bevölkerungswachstums einen erhöhten Raumbedarf haben. Wir erachten daher ein gemeinsames, partnerschaftliches Vorgehen zwischen Stadt und Landkreis nach dem historischen Vorbild zu Beginn der 1970er Jahre als zielführend: So könnte das Bestandsgebäude des jetzigen Landratsamtes Dachau - wie heute das Rathaus Nr. 2, das frühere Bezirksamt/Landratsamt Dachau - durch die Stadtverwaltung als Rathaus Nr. 3 genutzt werden.

 Die Flächen sind für eine langfristige Nutzung und Nutzungsperspektive völlig ausreichend und in gutem Zustand.
 Parkplätze zur Nutzung als Rathaus Nr. 3 sind ausreichend vorhanden.
 Eine ideale Anbindung an beide Busringlinien der Stadt mit ebenfalls Anbindung an die Schnellbuslinie liegt vor.
 Alle Rathäuser (Nr. 1 bis Nr. 3) wären fußläufig erreichbar und befänden sich im Stadtzentrum, wodurch kein Frequenzbringer für die Stadt Dachau verloren ginge.
 Die ehemalige Kfz-Zulassungsstelle/heute Ausländerbehörde und die dort ebenerdig erreichbare Fläche könnte hervorragend als Bürgerbüro und Bürgeramt genutzt werden.
 Ein erhöhter Aufwand für einen Neubau entfällt, es fallen lediglich Modernisierungskosten an.

Ein Neubau des Landratsamtes Dachau könnte mit bauplanungsrechtlicher Unterstützung durch die Stadt beispielsweise auf dem ehemaligen MD-Gelände oder im Bereich Webling am Helios Amperklinikum Dachau realisiert werden.

Hier wäre eine optimale verkehrliche Anbindung zu den Dachauer Landkreisgemeinden mit Auto und Bus gegeben. Am MD-Gelände läge zusätzlich eine ideale Verbindung zur S-Bahn und zum Stadtbahnhof Dachau vor.

Durch eine Realisierung auf dem ehemaligen MD-Gelände könnte der Stadt Dachau die wichtige Institution und der sehr wichtige Frequenzbringer Landratsamt Dachau zentral erhalten bleiben.

Durch einen Neubau könnten die Anforderungen des Landratsamtes Dachau an den zukünftigen Behördenbetrieb langfristig sichergestellt und eine optimale Lösung realisiert werden.

In der Planungs- und Neubauphase könnte das Bestandsgebäude des Landratsamtes Dachau weiter genutzt werden und sukzessive eine anteilige Nutzung durch die Stadtverwaltung und durch die Landratsamtsverwaltung stattfinden.

Auch in finanzieller Hinsicht ließe sich zwischen Landkreis und Stadt im partnerschaftlichen Umgang sicher eine Lösung finden.

Das gelungene historische Vorbild wäre eine Vorlage zur vorgeschlagenen Lösung.

Auch der Kreistag des Landkreises Dachau sollte sich mit dieser Option beschäftigen, bevor unumkehrbar vorschnell ein Weg eingeschlagen wird, welcher nur schwer oder überhaupt nicht mehr verlassen werden kann.

Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Personalkosten für Grundlagenermittlung und Darstellung im zuständigen Stadtratsausschuss

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