Dienstag, 27. Februar 2018

BR Magazin Unkraut: Dicke Luft in Dachau

In der rechten Spalte jetzt der Bericht des BR-TV-Magazins Unkraut zur Schadstoff-Belastung in Dachau, mit Stadtrat Bernhard Sturm und Umweltreferentin Sabine Geißler.

Donnerstag, 22. Februar 2018

Gegen die Stimmen der CSU: Bauherrennamen werden bekannt gegeben

Schluss mit heimlich, mit 9:6 Stimmen beschloss der Hauptausschuss, dass Bauherrennamen in Zukunft bei öffentlichen Tagesordnungen genannt werden.

Vorab werden die Daten in einer Liste nichtöffentlich den Stadträten zugestellt, die Namen werden dann nur mündlich genannt (die Adressdaten werden nicht weitergegeben).
Somit ist für die Stadträte auch klar nachvollziehbar, wann wer in einem Interessenkonflikt steht. Damit folgt der Dachauer Stadtrat weitgehend der Empfehlung des Bay. Gemeindetages - siehe Begründung.


Antrag:
In Zukunft sind grundsätzlich die Bauherrendaten einschließlich der Namen der Bauherren in der öffentlichen Bauausschuss- bzw. Stadtratssitzung und in der Tagesordnung bekannt zu geben.


Begründung:


Bayerischer Gemeindetag: 14.07.2014 Aufgrund zahlreicher Anfragen, welche Bauherrendaten bei der Behandlung eines Bauantrags in der öffentlichen Stadtratssitzung und der Tagesordnung bekanntgegebenen werden dürfen, weist der Bayer. Gemeindetag nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auf die dort vertretene Auffassung hin. Danach sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO). In der Tagesordnung zu der Stadtratssitzung sowie bei der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung sind dabei die Bauherrendaten bekannt zu geben, die zur Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist es im Regelfall erforderlich, dass der Bauort (Straße und Hausnummer oder Fl.-Nr.) und die Art des Bauvorhabens genannt werden. Fraglich ist, ob darüber hinaus der Name des Bauherren genannt werden muss, da es sich beim Bauvorhaben um eine sachbezogene Angelegenheit handelt. Im Hinblick auf das dafür vorgetragene Argument, dass die mit der Publizierung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion, z. B. im Hinblick auf eine mögliche Bevorzugung einzelner Bauherren, nicht ausgeübt werden kann, wenn deren Namen nicht genannt wird, erhebt der Datenschutzbeauftragte gegen die Nennung des Namens des Bauherren keine Einwände. Nicht notwendig sei allerdings die Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Wohnorts des Bauherren. Diese Daten dürften daher in der Tagesordnung und in der Sitzung nicht bekanntgegeben werden. Haben Bauplatz und Bauherr dieselbe Anschrift, müsse der Bauherr deren Veröffentlichung unter der Bezeichnung des Bauplatzes aber hinnehmen. Soll die Tagesordnung zusätzlich im Internet z.B. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, ist der Name des Bauherren entweder wegzulassen oder zu anonymisieren, soweit dieser für die Information der Öffentlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies ist bei der Behandlung von Bauanträgen in der Regel der Fall. Im Zweifelsfall wird im Zuge der Diskussion die Sitzungsleitung die ZuhörerInnen bitten den Raum zu verlassen um die Nichtöffentlichkeit herzustellen; nachdem sensible Daten besprochen wurden, werden die ZuhörerInnen wieder hereingebeten.

Mi 28.02.2018 14:30h - Familien- und Sozialausschuss

Öffentliche Tagesordnungspunkte

1. Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2018

2. Jugendratswahl 2018; Bestellung des Jugendrates 2018/20

3. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 20. Februar 2018

Regionaler Planungsverband lehnt 22 von 27 Dachauer Vorschlägen ab

27 Anregungen oder Vorschläge brachte die Stadt Dachau für die Fortschreibung des Regionalplans ein.

22 mal heißt es lapidar: "Die Anregung der Stadt wurde nicht aufgenommen" oder "Die Formulierung blieb unverändert erhalten". Auf Nachfrage ob denn dies näher begründet worden sei, gab die Verwaltung die Antwort, dass man auch die Antworten des Regionalen Planungsverband als dürftig empfinde.

Jenseits von allen Inhalten, um die die Fraktionen intensiv gerungen hatten, stellt sich da natürlich die Frage welchen Sinn es überhaupt hat, mit einer faulen, lustlosen und arroganten Behördeneinrichtung zusammen zu arbeiten. Selbst die CSU zeigte sich enttäuscht von der Arbeit der Behörde, insbesondere davon, dass die Stadt Dachau kein Oberzentrum werde.

Umweltreferentin Sabine Geißler merkte an, dass sämtliche Anregungen zur Verbesserungen des Umweltverbundes (ÖPNV) unter den Tisch gefallen waren, während Anregungen zum motorisierten Individualverkehr berücksichtigt worden sind. Das sei eine strukturelle Fehlleistung der Behörde.

Letztendlich untersteht die Behörde, die sich als Verband ausgibt, dem Innen- und sogenannten Heimatminister (=Zersiedelungsminister) Söder. In seiner Amtszeit hat er der Behörde keine Beine machen können, ob er das als Nachfolger von Ministerpräsident Seehofer, den zukünftigen Bundeszersiedelungsminister, schafft mag bezweifelt werden. Sinnvoll ist auf alle Fälle solche Leute nicht mehr in verantwortungsvolle Positionen zu wählen, denn sie versagen auf ganzer Linie.

Der Regionale Planungsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Regierung von Oberbayern.
Die Planungsregion München liegt im Zentrum des Regierungsbezirks Oberbayern. Im Regionalen Planungsverband sind folgende Körperschaften (zwangsweise) zusammengeschlossen: die Landeshauptstadt München und die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg sowie deren Städte und Gemeinden.

Gegen die Stimmen von Grünen und des Bündnis für Dachau wurde der Fortschreibung des Regionalplanes beschlossen. Unter Anderem stimmten wir damit auch gegen die Rücknahme des Grünzuges bis östlich der geplanten Ostumfahrung (=Ostumweg) und die Rücknahme des Grünzuges im Bereich des geplanten Karlsfelder Gewerbegebietes an der Schleißheimer Straße.





Montag, 19. Februar 2018

Mi 21.02.2018 14:30h - Haupt- und Finanzausschuss

1. Bekanntgabe von Bauherrendaten in öffentlichen Bauausschuss- und Stadtratssitzungen und auf der Tagesordnung
Antrag Bündnis für Dachau vom 11.11.2017

2. Umsetzung des Konzepts ESV Dachau Woodpeckers e.V.
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.01.2018 und ergänzender Antrag der ÜB-Fraktion vom 16.01.2018

3. Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Bezuschussung Dachauer Vereine zur Errichtung und Modernisierung von Vereinsheimen und Spiel-, Sportstätten;
Stadtratsantrag der Ausschussgemeinschaft Wolfgang Moll und Jürgen Seidl vom 20.01.2018

4. Aussiedlung des TSV 1865;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis für Dachau vom 22.12.2017 zum Abschluss einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen TSV 1865 Dachau und Stadt

5. Anträge des A.E. Galanolefkos Dachau 1967 e.V. und des SV Türk Dachau e.V. auf Sportförderung für die Benutzung der Sportplätze des TSV Dachau 1865 e.V. für das Jahr 2018

6. Jahresrechnung 2017; Übertragung von Haushaltsresten
- Die Sitzungsvorlage/Anlage wird nachversendet. -

7. Verschiedenes öffentlich

Di 20.02.2018 14:30h - Bau- und Planungsausschuss

1. Hebertshauser Moos
Petition zur Freihaltung von Grünflächen vor Bebauung

2. Regionalplan München
3. Anhörung zur Gesamtfortschreibung
Stellungnahme der Großen Kreisstadt Dachau

3. Mittermayerstraße 1
Vorbescheid zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage

4. Dorfstraße 46, Pellheim
Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Kartoffeln
Außenbereich § 35 Abs. 1 BauGB

5. Verschiedenes öffentlich

Dienstag, 13. Februar 2018

Bundesregierung schlägt kostenlosen Nahverkehr vor

Jetzt hat die amtierende Bundesregierung „kostenlosen öffentlichen Nahverkehr“ gegenüber der EU-Kommission offiziell als eine Maßnahme bezeichnet, um die Luftqualität in bundesdeutschen Städten zu verbessern. Die geschäftsführenden Minister Barbara Hendricks (Umwelt),  Christian Schmidt (Verkehr) und Peter Altmaier Kanzleramtsminister schreiben das in einem Brief an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella. 

Für alle die sich umfassend mit dem Thema kostenlosen ÖV informieren wollen, sei der Artikel: "Welche Vor- und Nachteile hat ein kostenloser ÖPNV?" des Verkehrsexperten Martin Randelhoff empfohlen.

Bei aller Verblüffung, Kopfschütteln und Euphorie. Der Vorschlag hat etwas für sich. Es besteht nämlich die Hoffung, dass die Debatte aus der „Spinnerecke“ auf eine seriöse und faktenorientierte Ebene überführt wird. Allerdings bitte mehrdimensional, denn nur mit kostenlosen oder billigen Nahverkehr ist das Problem der Schadstoffbelastung und des überbodenden Verkehrs nicht zu lösen.

Für einen leistungsstarken ÖV ist die deutliche Ausweitung des Angebots in  Takts und im Netz nötig. Die Kapazitätserweiterung wird Platz benötigen. Es wird spanned sein wie dieses Dilemma der "heiligen Kuh" Auto keinen Platz wegnehmen zu wollen aufgelöst werden soll.

Ein viel größeres Hemmnis als kostenlose oder billige Beförderung ist, dass die Hürden zur Autobenutzung nach wie vor viel zu niedrig sind. Erst wenn diese Hürden höher und im Gegenzug die zu ÖV und Rad geringer werden, kann es was werden. Aber dazu gehört die Umwidmung von Straßenraum.

Samstag, 10. Februar 2018

eMobilität und Lastenrad-Förderung der Stadt startet ab 15. Fedruar 2018

Aufgrund unseres Antrags startet ab 15. Februar 2018 nun das Förderprogramm für eMobilität und Lastenräder der Stadt Dachau.
Anträge und Ansprechpartner ist die Abteilung Stadtgrün, Umwelt. Tel.08131/75-48888 Mail: umweltschutz@dachau.de


Die eRäder und eMobile bekommen diesen Aufkleber

Mehr Sicherheit durch Tempo 30 - Leider nicht überall

Die Verwaltung der Stadt Dachau und Polizei wollten vor neun Kitas, Schulen und Altenheimen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Sicherheitsgründen. Leider sahen nicht alle Fraktionen die Notwendigkeit. Nach wie vor gilt besonders bei der CSU-Fraktion, "Wir wollen nicht überall die Verkehrsteilnehmer schikanieren." Letztlich fanden sich bei sechs Orten eine Mehrheit für Tempo 30. Zum SZ Artikel: Tempo-30-Zonen auf Hauptstraßen


Jeder vorgeschlagene Standort wurde von der Verwaltung zusammen mit der Polizei einzeln geprüft und begründet. Tatsächlich geht es bei der Beurteilung nicht allein um die Lage an der Straße, sondern auch um die alltägliche Praxis. Und da kommt es oft genug vor, dass besonders beim Ankommen und Abholen der Kinder, diese die Straße plötzlich überqueren.

Warum innerorts Tempo 30 so wichtig ist sehen Sie hier:
Bei Tempo 30 ist der Anhalteweg deutlich kürzer


Bei 50 km/h sterben 8 von 10 Unfallopfer.
Es ist leicht verständlich: bei reduzierter Geschwindigkeit erhöht sich die Chance für Fußgänger deutlich einen Aufprall mit einem Auto zu überleben. Bei 30 km/h können bei 7 von 10 Unfällen Fußgänger den Aufprall überleben.

Grafik nach der Veröffentlichung der Umtersuchungen über die tödliche Wirkung des Aufpralls bei einem Fußgänger-Pkw-Unfall. von Prof. Dr. med. Jürgen Barz (Universität Düsseldorf ) und RA Eitel Kreide, Landesverkehrswacht NRW, Düsseldorf, nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Universitäten Berlin, Düsseldorf, Heidelberg und Zürich.
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