Mittwoch, 24. Januar 2018

Jugendfreizeitkarte - Mangelnde Wertschätzung seitens des Landkreises

Im heutigen Familien-und Sozialausschuss wurde auf Antrag des Bündnis ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt zum Verfahren mit der Jugendfreizeitkarte für Nicht-Dachauer Jugendliche auf die öffentliche Tagesordnung gesetzt.

Die Stadt Dachau vergibt derzeit die Jugendfreizeitkarte zum Preis von 25 EUR jährlich an Dachauer Jugendliche und verzichtet damit auf die wesentlich höheren Einnahmen für die Einzeleintritte für verschiedene städtische Einrichtungen:

Um das Angebot auch für Nicht-Dachauer Jugendliche verfügbar zu machen wurde seitens der Stadt der Landkreis um einen Kostenbeitrag für diese Nutzergruppe gebeten. Die Antwort des Landkreises mit einem Beitrag von gerade mal 4 EUR/Jugendlicher wurde im FSA einstimmig als nett formuliert völlig unzureichend zurückgewiesen.

Schlussendlich wurde beschlossen, dass ein immer noch sehr günstiger Beitrag von 25 EUR durchaus angebracht ist. Der Landkreis kann nun entscheiden, ob er dieses Angebot annehmen will.

Nicht betroffen von einer neuen Regelung sind die 180 bereits bestehenden Jugendfreizeitkarten für Nicht-Dachauer Jugendliche. Hier übernimmt weiterhin die Stadt Dachau den Defizitbeitrag. Nach Meinung des Bündnis könnte allerdings auch hier der Landkreis ein wenig Größe beweisen und den Defizitbeitrag übernehmen. Die Stadt Dachau zahlt ja sowieso über die Landkreisumlage schon ein Drittel dazu.

Wohnungslosigkeit - Wohlfahrtsverbände bestätigen Bündnis Positionen

Vertagt wurde die Entscheidung über den CSU Antrag zur Abschaffung des städtischen Vorkaufsrechts für Wohnungen zur Unterbringung von Wohnungslosen. Die CSU möchte im Gegenzug größere Einheiten für bis zu 15 Wohnungen für die Unterbringung auf städtischen Flächen errichten.

Gegen dieses Vorhaben haben die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt und der Paritätische Wohlfahrtsverband Dachau (Bericht in der Süddeutschen) im Vorfeld der Sitzung eine Stellungnahme verfasst, die einerseits die Neuerrichtung einer größeren Unterbringungseinheit begrüßt, allerdings dringend auch den Ankauf einzelner Wohnungen empfiehlt. Wohnungslosigkeit hat verschiedenste Gründe und verschiedenste Betroffene, daher benötigt die Stadt auch verschiedenste Unterbringungsmöglichkeiten.

Geeinigt hat sich der FSA darauf, dass mehrere Standorte für die Errichtung von Sozialwohnungen geprüft werden, die zum Teil auch zur Obdachlosenunterbringung genutzt werden können. Sobald das Ergebnis vorliegt, sollte der FSA final über den Antrag der CSU entscheiden.

Nach unserer Meinung wäre die Problematik nicht in dieser Dringlichkeit vorhanden, wenn in der Vergangenheit mögliche Vorkaufsrechte ausgeübt worden wären. Im Übrigen wird auch bei einer möglichen Entwicklung eines Standorts auch weiterhin das Vorkaufsrecht benötigt um kleinteilige Unterbringungen zu ermöglichen.

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