Samstag, 12. Juni 2010

Bauausschusssitzung am 15.06.2010

Am Dienstag, 15. Juni 2010, 14:30 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Bauausschusses statt.

Ort: Alter Sitzungssaal im Rathaus Dachau

Es werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

1. Richard-Huber-Straße
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen
Entscheidung über Befreiungen zum Bebauungpslan Nr. 44/89 "Eggerten"

2. Hermann-Stockmann-Straße 13
Neubau von Reihen- und Geschoßwohnhäusern Entscheidung über die Zulässigkeit der Änderungen gegenüber dem genehmigten Vorbescheid

3. Fällgesuch Robinien in der Gröbenzeller Straße
Zeitpunkt der Sanierungsmaßnahme

4. Baugebiet Udldinger Weiher Nord
Spielplatz auf der südlichen öffentlichen Freifläche

5. Friedenstraße 4
Neubau Kinderkrippenhaus
Sachstandsbericht
Tischvorlage

6. Anton-Günther-Straße 5
Erweiterung der Hauptschule Dachau-Ost um einen Speisesaal mit Küche (Mensa)
Errichtung eines provisorischen Speisesaales

7. Antrag der SPD-Fraktion
wegen Standortvorschlägen für Elektromarkt

8. Münchner Straße Amperbrücke
Bauzeitliche Verkehrsführung während der Brückenverbreiterung

9. Radweg an der Amper
zur höhenfreien Querung der Alten Römerstraße
Vergabe der Bauarbeiten - erster Bauabschnitt
Tischvorlage

10. Kleingartenanlage an der Kufsteiner Straße
Bebauungsplan 19/75 Parzelle 28
Flur-Nr. 1886/19 Gemarkung Dachau
Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes
mit Nebenanlage und Abriss des bestehenden Gebäudes

11. Verschiedenes öffentlich

Muss Landrat Christmann Schadensersatz leisten?

Diese Woche im Untersuchungsausschuss: Der renommierte Wirtschaftsrechtler Prof. Reiner Schmidt, Universität Augsburg, nahm als erster von zwei Gutachtern zu den Sorgfaltspflichten und Haftungsfragen der Vorstände und Verwaltungsräte der BayernLB Stellung.

Prof. Schmidt bestätigte auch, dass die Beweislast, ob Vorstand und Verwaltungsrat beim Kauf der maroden Hypo Alpe Adria besonders sorgfältig geprüft und gehandelt haben, eben bei Vorstand und Verwaltungsrat liegt. Das zu beweisen wird den ehemaligen CSU-Verwaltungsräten Huber, Beckstein, Faltlhauser und Schmid nach Meinung des Untersuchungsausschussmitglieds Sepp Dürr kaum gelingen. Im Raum steht die Frage, ob nicht gar grob fahrlässig gehandelt wurde

Im Ergebnis drohen Schadenersatzforderungen und Verurteilungen für die genannten Politiker als auch für die Verwaltungsräte aus dem Bayerischen Sparkassenverband.

Das Gutachten von Professor Reiner Schmidt können Sie von der Homepage des Bayerischen Landtags runterladen

Darin heißt es auf Seite 77

Hinsichtlich des Verschuldens ist zu beachten, dass ein objektivierter Verschuldensmaßstab für alle Aufsichtsratsmitglieder gilt, so dass diese für diejenige Sorgfalt einzustehen haben, die von einem durchschnittlichen Aufsichtsratsmitglied erwartet werden kann, und sich nicht mit Erklärungen wie „Das habe ich nicht verstanden“ oder „Das ging über meine Fähigkeiten hinaus“ exkulpieren können, wenn es ihnen an den erforderlichen Mindestkenntnissen und –fähigkeiten fehlt.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche