Samstag, 27. September 2014

Dauerhafte Flächeninanspruchnahme



"Dauerhafte Flächeninanspruchnahme: Durch Versiegelung und dauerhafte Überbauung ist der Verlust oder die Beeinträchtigung von (Teil-)Habitaten oder (Teil-)Lebensräumen von geschützten Tieren und Pflanzen absehbar." *


Finanzierung und Sinnhaftigkeit der Ost-Umwege hin oder her, der Umgang mit der Natur wirft ein besonderes Schlaglicht darauf, welchen Stellenwert Landschaft und Natur bei uns besitzen. 

Nach gefühlt hunderten von Seiten an Bestandsaufnahmen und Folgenabschätzungen in der Planfeststellung werden wohlklingende Ausgleichsmaßnahmen dargelegt. Komisch, auf einmal stellt man fest, dass es hie und da tatsächlich wertvolle Natur im Moos gibt und dass durch die Intensivlandwirtschaft das Moos leidet. 

Danach stößt es umso bitterer auf, dass die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen auch ohne den Straßenbau gemacht werden könnten. Es ist geradezu absurd und ein Stück weit zynisch, erst wenn hektarweise freie Landschaft und Natur zerstört wird - dann erst gibt es Geld, um bestehende Natur aufzuwerten, ökologisch wichtige Grundstücke zu kaufen oder neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu schaffen.

Das Saldo der Technograten und Infrastruktur-Junkies: Durch Ausbeutung der Natur wird Mehrwert geschaffen von dem ein Teil wieder in Natur zurückfließt. Doch diese Rechnung beinhaltet Luftbuchungen. 
Zum Beispiel werden durch den Ost-Umweg fast 90.000 m2 Boden versiegelt – 0,0 m2 Boden werden irgendwo anders wieder nutzbar gemacht. Ganz zu schweigen vom geplanten Hebertshauser Süd-Wahnsinn der einen kompletten Lebensraum durchschneidet. 

Und darum sind die Neuanlage eines naturnahen Umgehungsgerinnes für den Saubach“, die „Anlage eines naturnahen Stillgewässers mit Flachwasserzonen“ und die „Anlage von Baumreihen auf extensiv zu nutzenden Wiesenstreifen“, lediglich Feigenblätter vor der Scham einer maß- und ziellosen Infrastrukturpolitik. 

Landschaft und Natur ist nur noch Verfügungsmasse in den Berechnungen der Baubehörden. Das ernüchternde Fazit nach der Lektüre, naturnaher Lebensraum hat nur noch Berechtigung als Trockenrasen-Biotop im Straßenbegleitgrün einer Neubaumaßnahme.  

*S.8, Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Planfeststellung

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