Donnerstag, 10. August 2017

KKW Lünen - Rechtsstreit zur Genehmigung des Kohlekraftwerks geht weiter


Der lang­jährige Rechts­streit um das umstrittene Trianel Kohle­kraft­werk Lünen geht weiter. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht (BVerwG) hat jetzt der Beschwerde des nord­rhein-west­fälischen Landes­ver­bandes des Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land (BUND) gegen die Nicht­zu­lassung der Revision gegen das Urteil des Ober­ver­wal­tungs­gerichts des Landes NRW vom 16. Juni 2016 statt­gegeben. Mit dieser Ent­schei­dung folgt das Bundes­ver­wal­tungs­gericht der BUND-Argu­men­ta­tion, wonach das OVG-Urteil im Wider­spruch zur bis­heri­gen Recht­sprechung des Bundes­ver­walt­ungs­gerichts steht.

Somit bleibt weiterhin unklar, ob die Genehmigung für das Kohlekraftwerk in Lünen rechtmäßig war. Der BUND NRW ist dabei zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG NRW vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wird. Eine solche Entscheidung hätte weitreichende Konsequenzen für die Region, weil davon neben dem KKW Lünen auch das KKW Datteln IV betroffen wäre.

Welche Konsequenzen das jetzige Urteil für die Stadtwerke Dachau hat, die am KKW Lünen beteiligt sind, ist derzeit ebenfalls völlig unklar. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklung beobachten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kommentare zulassen können, die beleidigend sind. Wir bevorzugen Kommentare die mit einem Namen gekennzeichnet sind, anonyme Kommentare sollen die Ausnahme bleiben.
Wir prüfen ihre Kommentare, da wir nicht ständig online sind, kann es auch mal dauern. Wir behalten uns vor Kommentare nicht zu veröffentlichen.

Parteiübergreifende Suche

Benutzerdefinierte Suche