Samstag, 18. Februar 2017

Steuergerechtigkeit in Dachau? - Anfrage zum Gewerbesteuerbeitrag des Gewerbegebiets an der Theodor-Heuss-Straße 111



Im Zuge der Bürgerbeteiligung zur Entwicklung von neuen Gewerbegebieten in der Stadt Dachau wurde noch einmal deutlich, dass kaum Flächen im Stadtgebiet von Dachau für Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es daher, dass bestehende Gewerbeflächen einen ausreichenden Beitrag zum Gewerbesteueraufkommen der Stadt erbringen. Dies gilt auch für den mitten im Grünzug liegenden Standort Theodor-Heuss-Str. 111.

Nach Durchsicht der im Bundesanzeiger öffentlich zugänglichen Bilanzen der dort ansässigen Firmen ergeben sich einige Fragen zum Gewerbesteueraufkommen bei Firmenverflechtungen. Die dort ansässige "Entsorgungs-GmbH“ hat erhebliche Verlustvorträge angehäuft. Gleichzeitig hat aber eine zeitlich zusammenhängend mit der Firmenansiedlung am fraglichen Gelände an der Theodor-Heuss-Str. gegründete „Vermietungs-GmbH“ erhebliche Gewinne erwirtschaftet. Nachdem Unternehmen zur Immobilien-verwaltung, wie also die "Vermietungs-GmbH" nicht gewerbesteuerpflichtig sind, der Gewerbebetrieb, die "Entsorgungs-GmbH“ jedoch erhebliche Verluste angehäuft hat, liegt die Vermutung nahe, dass dieses Firmengeflecht insgesamt keinen Beitrag zu den Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Dachau leistet.
 
Wieviel Gewerbesteuer generiert dieses 6 ha große Gewerbegebiet für Dachau?


Sollte dies zutreffen, wäre das umso bemerkenswerter, als die Stadt Dachau in den Jahren von 1998 bis 2010 erheblich Anstrengungen unternommen hat, um den oben genannten Gewerbebetrieb in seinem Bestand zu sichern und eine Expansion zu ermöglichen. Dazu wurde ein Stück wertvolles Ackerland mitten im Grünzug zwischen Dachau und Karlsfeld in der Größe von ca. 6 ha zu einem Gewerbegebiet umgewidmet.



Das Bündnis für Dachau stellt dazu folgende

Anfrage:

  1. In öffentlicher Sitzung
    1. möge die Stadtverwaltung erklären, wie der Betrag der Gewerbesteuer generell ermittelt wird, und welche Auswirkungen Firmenverflechtungen wie oben skizziert auf die Gewerbesteuer haben.
    2. bitten wir an einigen Beispielen zu zeigen, welche Möglichkeiten Firmen haben, die Gewerbesteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
  2. In nichtöffentlicher Sitzung[1]
    1. möge von der Stadtverwaltung bestätigt werden, ob von den an der Theodor-Heuss-Straße 111 ansässigen Firmen an der in den letzten 10 Jahren Gewerbesteuern an die Stadt Dachau entrichtet wurden? Wenn Ja, in welcher Höhe?
    2. möge von der Stadtverwaltung bestätigt werden, ob im Laufe der letzten 10 Jahren von Konzernmüttern von den an der Theodor-Heuss-Straße 111 ansässigen Firmen Gewerbesteuerzahlungen an die Stadt Dachau geleistet wurden? Wenn Ja, in welcher Höhe?

                                                           Begründung:

Die Stadt Dachau ist innerhalb des Großraums München einem erheblichen Siedlungsdruck ausgesetzt und wächst bezüglich seiner Einwohnerzahl überdurchschnittlich. Gleichzeitig verursacht dieser Zuzug erhebliche Folgekosten, die vom Einkommensteuerzuwachs nicht abgedeckt sind. Daher ist es für die Stadt Dachau von größter Wichtigkeit, Gewerbesteuereinnahmen zu generieren.

Der Stadtrat muss letztlich bei der Erschließung von Gewerbestandorten, der Ansiedlung oder Erweiterungen von Gewerbebetrieben im Sinne des Gemeinwohls entscheiden. Für die Bewertung ist es wichtig, die Mechanismen der Gewerbesteuervermeidung zu kennen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist es ihre Pflicht, bestehende Gewerbegebiete bestmöglich zu nutzen und wenn möglich zu optimieren.


Michael Eisenmann
Stadtrat


[1] bzgl. Der Auskunftspflicht verweisen wir auf mehrere Urteile zum Thema: VG Magdeburg, Beschluss vom 09. November 2015 – 9 B 745/15; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. Dezember 2014 – 8 A 1416/13.Z; VG Wiesbaden, Urteil vom 08. Mai 2013 – 7 K 1454/12.WI

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